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Wortmarke SARIELIA von Akhil Thomas - Markeneintrag Nr. 16041/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.10.2025



Details zur Marke SARIELIA

Gesuch Nr.

Wortmarke

SARIELIA

Hinterlegungs­datum

24.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 35, 40

Inhaber

Akhil Thomas
Gerlikonerstrasse 5
8500 Frauenfeld CH
 

Vertreter

Graphodata Trademark - Hostettler
Titlisblick 12
6280 Hochdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Schmuckwaren; Juwelierwaren; Diamanten; Edelmetalle; Edelsteine; Halbedelsteine; Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; kundenspezifisch gefertigter Zahnschmuck (Grillz).

Klasse 35

Grosshandelsdienstleistungen in Bezug auf Schmuckwaren, Juwelierwaren, Diamanten, Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine und Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Schmuckwaren, Juwelierwaren, Diamanten, Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine und Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen über das Internet und in Filialen; stationärer Einzelhandel in Bezug auf Schmuckwaren, Juwelierwaren, Diamanten, Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine und Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; Online-Einzelhandelsdientstleistungen in Bezug auf Schmuckwaren, Juwelierwaren, Diamanten, Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine und Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; Onlineversandhandelsdienstleistungen für Schmuckwaren, Juwelierwaren, Diamanten, Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine und Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; E-Commerce Dienstleistungen, nämlich Zurverfügungstellen von Produktinformationen via Telekommunikationsnetzwerke zu Werbe- und Verkaufszwecke; Veranstaltung von Handelsmessen in Bezug auf Schmuckwaren, Juwelierwaren, Diamanten, Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine und Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; Organisation von Veranstaltungen, Ausstellungen, Messen und Shows für kommerzielle, verkaufsfördernde und Werbezwecke; Verkaufsförderung, nämlich Kaufberatung in Bezug auf Schmuckwaren, Juwelierwaren, Diamanten, Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine und Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; Ausstellung und Präsentation von Schmuckwaren, Juwelierwaren, Diamanten, Edelmetalle, Edelsteine, Halbedelsteine, Zahnschmuck (Grillz) aus Edelmetallen, Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Showroom (Ausstellungsraum) für wirtschaftliche und Werbezwecke; Beratung und Bereitstellung von Informationen bezüglich der vorgenannten Dienstleistungen.

Klasse 40

Kundespezifische Herstellung von Zahnschmuck (Grillz); Beratung und Bereitstellung von Informationen bezüglich der vorgenannten Dienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SARIELIA

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 16041/2025 gehört zum Markengesuch von Akhil Thomas. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 16041/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 16041/2025 / Wortmarke SARIELIA von Akhil Thomas - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Akhil Thomas Gerlikonerstrasse 5, 8500 Frauenfeld CH. Akhil Thomas wird vertreten durch Graphodata Trademark - Hostettler Titlisblick 12, 6280 Hochdorf CH.


Marke SARIELIA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SARIELIA, eingetragen durch Akhil Thomas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.