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Bildmarke Kidoolum ((fig.)) von Yarlis Carolina Z. Pulver - ... 15906/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 14.09.2026

Bildmarke 15906/2026

Details zur Marke Kidoolum ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

Kidoolum ((fig.))

Hinterlegungs­datum

14.09.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 25, 35

Inhaber

Yarlis Carolina Z. Pulver
Morgartenstrasse 11
6315 Oberägeri CH

10: Wasserdichte Behälter für Hörgeräte und deren Bestandteile sowie für externe Audioprozessoren von Cochlea-Implantaten; Halterungen, speziell angepasst für externe Audioprozessoren von Cochlea-Implantaten.; 25: Stirnbänder (Bekleidung); Kopfbedeckungen; Mützen; Bekleidung; Schlafanzüge; Schlafmasken; Lätzchen, nicht aus Papier.; 35: Einzelhandelsdienstleistungen (auch über das Internet und sonstige Kommunikationsnetze); Engroshandel.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Kidoolum ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15906/2026 gehört zum Markengesuch von Yarlis Carolina Z. Pulver. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15906/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. März 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15906/2026 / Bildmarke Kidoolum ((fig.)) von Yarlis Carolina Z. Pulver - ... gehört dem Inhaber Yarlis Carolina Z. Pulver Morgartenstrasse 11, 6315 Oberägeri CH. Der Inhaber Yarlis Carolina Z. Pulver hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Kidoolum ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Kidoolum ((fig.)), eingetragen durch Yarlis Carolina Z. Pulver, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.