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Bildmarke GUTGEMALT ((fig.)) von VEBO Genossenschaft - ... 15878/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 22.10.2025

Bildmarke 15878/2025

Details zur Marke GUTGEMALT ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

GUTGEMALT ((fig.))

Hinterlegungs­datum

22.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

37, 40, 42

Inhaber

VEBO Genossenschaft
Werkhofstrasse 8
4702 Oensingen CH
 

Vertreter

SPR Rechtsanwälte AG
Belchenstrasse 3
4600 Olten CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Gips- und Malerarbeiten, innen und aussen; Tapezierarbeiten; Beratung und Bereitstellung von Informationen bezüglich der vorgenannten Dienstleistungen.

Klasse 40

Behandlung zum Schutz vor Schimmel; Schimmelsanierungsarbeiten (Materialbearbeitung).

Klasse 42

Beratungsdienste in Bezug auf Innenraumgestaltung; Innendesign.



Zusammenfassung zum Markeneintrag GUTGEMALT ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15878/2025 gehört zum Markengesuch von VEBO Genossenschaft. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15878/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Mai 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15878/2025 / Bildmarke GUTGEMALT ((fig.)) von VEBO Genossenschaft - ... gehört dem Inhaber VEBO Genossenschaft Werkhofstrasse 8, 4702 Oensingen CH. VEBO Genossenschaft wird vertreten durch SPR Rechtsanwälte AG Belchenstrasse 3, 4600 Olten CH.


Marke GUTGEMALT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GUTGEMALT ((fig.)), eingetragen durch VEBO Genossenschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.