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Bildmarke AGGNEO ((fig.)) von Holcim Technology Ltd - ... 15859/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 21.10.2025

Bildmarke 15859/2025

Details zur Marke AGGNEO ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

AGGNEO ((fig.))

Hinterlegungs­datum

21.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Inhaber

Holcim Technology Ltd
Grafenauweg 10
6300 Zug CH
 

Vertreter

Brandstock Legal Switzerland GmbH
c/o Rutz & Partner, Alpenstrasse 14, Postfach 7627
6302 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Baumaterialien, nicht aus Metall; Baustoffe, nicht aus Metall; Zement, Mörtel, Beton, Zuschlagstoffe; wieder aufbereitete Zuschlagstoffe, Beton und Asphalte für Bauzwecke, Bitumenbeschichtete Materialien auf der Basis von zerkleinerten Zuschlagstoffe und recycelten Zuschlagstoffe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AGGNEO ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15859/2025 gehört zum Markengesuch von Holcim Technology Ltd. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15859/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15859/2025 / Bildmarke AGGNEO ((fig.)) von Holcim Technology Ltd - ... gehört dem Inhaber Holcim Technology Ltd Grafenauweg 10, 6300 Zug CH. Holcim Technology Ltd wird vertreten durch Brandstock Legal Switzerland GmbH c/o Rutz & Partner, Alpenstrasse 14, Postfach 7627, 6302 Zug CH.


Marke AGGNEO ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AGGNEO ((fig.)), eingetragen durch Holcim Technology Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.