Home  »  Meldung vom 22.09.2026  »  Marke MVI Traning JobBridge -Easy PRAXIS ANSCHLUSS PERSPEKTIVE ((fig.)) von MVI Training GmbH

MVI Traning JobBridge -Easy PRAXIS ANSCHLUSS PERSPEKTIVE ... (15853/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 13.09.2026

Bildmarke 15853/2026

Details zur Marke MVI Traning JobBridge -Easy PRAXIS ANSCHLUSS PERSPEKTIVE ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

MVI Traning JobBridge -Easy PRAXIS ANSCHLUSS PERSPEKTIVE ((fig.))

Hinterlegungs­datum

13.09.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Inhaber

MVI Training GmbH
Bahnhofstrasse 1
8610 Uster CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag MVI Traning JobBridge -Easy PRAXIS ANSCHLUSS PERSPEKTIVE ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15853/2026 gehört zum Markengesuch von MVI Training GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15853/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. März 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15853/2026 / MVI Traning JobBridge -Easy PRAXIS ANSCHLUSS PERSPEKTIVE ... gehört dem Inhaber MVI Training GmbH Bahnhofstrasse 1, 8610 Uster CH. Der Inhaber MVI Training GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MVI Traning JobBridge -Easy PRAXIS ANSCHLUSS PERSPEKTIVE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MVI Traning JobBridge -Easy PRAXIS ANSCHLUSS PERSPEKTIVE ((fig.)), eingetragen durch MVI Training GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.