Home  »  Meldung vom 22.10.2025  »  Marke ANTARA Tantra Festival von Conscious Festivals & Events GmbH

ANTARA Tantra Festival (15828/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 21.10.2025



Details zur Marke ANTARA Tantra Festival

Gesuch Nr.

Wortmarke

ANTARA Tantra Festival

Hinterlegungs­datum

21.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Conscious Festivals & Events GmbH
c/o Amanda Inglin, Held 4
8252 Schlatt TG CH
 

Vertreter

Quadra Rechtsanwälte AG
Marktgasse 12, Postfach
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Organisation und Veranstaltung von Festivals und Ausstellungen für kulturelle Zwecke oder Unterrichtszwecke; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Symposien und anderen Darbietungen oder Aktivitäten für kulturelle Zwecke oder Unterrichtszwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ANTARA Tantra Festival

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15828/2025 gehört zum Markengesuch von Conscious Festivals & Events GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15828/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15828/2025 / ANTARA Tantra Festival gehört dem Inhaber Conscious Festivals & Events GmbH c/o Amanda Inglin, Held 4, 8252 Schlatt TG CH. Conscious Festivals & Events GmbH wird vertreten durch Quadra Rechtsanwälte AG Marktgasse 12, Postfach, 8021 Zürich CH.


Marke ANTARA Tantra Festival mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ANTARA Tantra Festival, eingetragen durch Conscious Festivals & Events GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.