Details zur Marke GLACIER DELIGHT
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
Wortmarke
GLACIER DELIGHT
Hinterlegungsdatum
04.12.2023
Ablauf Schutzfrist
04.12.2033
Status
gelöschtes Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
30, 35
Löschdatum
29.05.2024
Inhaber
Haldenstrasse 5
6340 Baar CH
Vertreter
Postfach, Haldenstrasse 5
6341 Baar CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 30
Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag GLACIER DELIGHT
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15797/2023 gehört zum Markengesuch von S. MALHOTRA & CO. AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15797/2023 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Mai 2024 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15797/2023 / Wortmarke GLACIER DELIGHT von S. MALHOTRA & CO. AG - ... gehört dem Inhaber S. MALHOTRA & CO. AG Haldenstrasse 5, 6340 Baar CH. S. MALHOTRA & CO. AG wird vertreten durch FISCOM Consulting AG Postfach, Haldenstrasse 5, 6341 Baar CH.
Marke GLACIER DELIGHT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke GLACIER DELIGHT, eingetragen durch S. MALHOTRA & CO. AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)