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Bildmarke MISAKI ((fig.)) von AlpinePeak GmbH - ... 15726/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 19.10.2025

Bildmarke 15726/2025

Details zur Marke MISAKI ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

MISAKI ((fig.))

Hinterlegungs­datum

19.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 37

Inhaber

AlpinePeak GmbH
Hauptstrasse 11
8783 Linthal CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Küchenmesser; Kochmesser; Küchenmesser mit dünner Schneide; Küchenmesser zum Filetieren von Fisch, Damastmesser, Messerzubehör.

Klasse 37

Schleifen von Scheren und Küchenmessern und Bereitstellung von Informationen dazu; Schärfen von Scheren und Küchenmessern; Schleifen (Schärfen) von Messern; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf das Schleifen von Scheren und Küchenmessern; Schleifen von Scheren und Küchenmessern sowie Bereitstellung von Informationen dazu.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MISAKI ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15726/2025 gehört zum Markengesuch von AlpinePeak GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15726/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Mai 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15726/2025 / Bildmarke MISAKI ((fig.)) von AlpinePeak GmbH - ... gehört dem Inhaber AlpinePeak GmbH Hauptstrasse 11, 8783 Linthal CH. Der Inhaber AlpinePeak GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MISAKI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MISAKI ((fig.)), eingetragen durch AlpinePeak GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.