Home  »  Meldung vom 20.10.2025  »  Marke GO4T Just for Foodies ((fig.)) von GO4T swiss AG

GO4T Just for Foodies ((fig.)) (15717/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 18.10.2025

Bildmarke 15717/2025

Details zur Marke GO4T Just for Foodies ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

GO4T Just for Foodies ((fig.))

Hinterlegungs­datum

18.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 43

Inhaber

GO4T swiss AG
Marktgasse 15
6340 Baar CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung über das Internet; Werbung und Verkaufsförderung sowie damit verbundene Informationsdienstleistungen; Unternehmensberatung in Bezug auf das Marketing; Unternehmensberatung in Bezug auf Werbung; Werbung im Internet; Werbung für Waren und Dienstleistungen durch Sponsoring von Sportveranstaltungen; Werbung für Waren durch Influencer; verkaufsförderndes Marketing; Event-Marketing; Werbung; Influencer-Marketing; Social Media-Marketing; Marketing; Beratung in Bezug zur Führung von Franchisebetrieben; Unternehmensberatungsdienstleistungen bezüglich Einrichtung und Betrieb von Franchisen; Produktmarketing.

Klasse 43

Zurverfügungstellen von Speisen und Getränken für Gäste im Restaurant; Zurverfügungstellen von Restaurantdienstleistungen; Verpflegung von Gästen in Washoku-Restaurants; Verpflegung von Gästen in Udon- und Soba-Restaurants; Verpflegung von Gästen in Selbstbedienungsrestaurants; Verpflegung von Gästen in Schnellimbissrestaurants (Snackbars); Verpflegung von Gästen in Restaurants und Cafeterias; Verpflegung von Gästen in Restaurants mit Lieferservice; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Take-away-Schnellimbiss-Dienstleistungen; Take-away-Dienstleistungen (Verpflegung über die Gasse); Servieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Bars; Servieren von Speisen und Getränken in Gaststätten und Take-Away-Einrichtungen; Servieren von Speisen und Getränken für Gäste in Restaurants; Restaurantreservierungen; Restaurantdienstleistungen; Reservierung von Restaurants durch Reisebüros; Reservierung und Buchung von Restaurants und Mahlzeiten; Reservierung und Buchung von Hotels, Restaurants und Ferienunterkünften; Reservierung in Restaurants; Hotel-, Bar- und Restaurantdienstleistungen; Dienstleistungen von Schnellimbissrestaurants und von Restaurants mit Service rund um die Uhr; Dienstleistungen von Hotels, Bars und Restaurants; Dienstleistungen der Verpflegung von Gästen in Feinkostrestaurants; Catering für Restaurants; Betrieb von spanischen Restaurants; Betrieb von Restaurants, Bars und Cocktail-Bars; Betrieb von Restaurants; Betrieb von Hotels, Restaurants und Cafés; Betrieb von Cafés, Cafeterien und Restaurants; Betrieb eines Restaurants; Bereitstellung von Speisen und Getränken in Restaurants und Bars; Bereitstellung von Speisen und Getränken in Restaurants; Betrieb von japanischen Restaurants; Dienstleistungen der Verpflegung von Gästen in Hotelrestaurants; Take-away-Restaurantdienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GO4T Just for Foodies ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15717/2025 gehört zum Markengesuch von GO4T swiss AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15717/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. März 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15717/2025 / GO4T Just for Foodies ((fig.)) gehört dem Inhaber GO4T swiss AG Marktgasse 15, 6340 Baar CH. Der Inhaber GO4T swiss AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GO4T Just for Foodies ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GO4T Just for Foodies ((fig.)), eingetragen durch GO4T swiss AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.