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Wortmarke SUPER CRUISE von General Motors LLC - ... 15700/2025


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 17.10.2025



Details zur Marke SUPER CRUISE

Gesuch Nr.

Wortmarke

SUPER CRUISE

Hinterlegungs­datum

17.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

General Motors LLC
300 Renaissance Center
Detroit, MI 48265-3000 US
 

Vertreter

Baker McKenzie Switzerland AG
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Elektronische Steuerungen zur Unterstützung des teilautonomen Fahrens eines motorisierten Landfahrzeugs, die als integraler Bestandteil desselben verkauft werden; Computersoftware, Kameras, Ultraschallsensoren, Navigationsgeräte (Global Positioning System) und Radarobjektdetektoren für das teilautonome Fahren von Kraftfahrzeugen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SUPER CRUISE

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15700/2025 gehört zum Markengesuch von General Motors LLC. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15700/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. März 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15700/2025 / Wortmarke SUPER CRUISE von General Motors LLC - ... gehört dem Inhaber General Motors LLC 300 Renaissance Center, Detroit, MI 48265-3000 US. General Motors LLC wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke SUPER CRUISE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SUPER CRUISE, eingetragen durch General Motors LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.