Home  »  Meldung vom 10.09.2026  »  Marke Stiftung Balevia ((fig.)) von Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis

Stiftung Balevia ((fig.)) (15542/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 08.09.2026

Bildmarke 15542/2026

Details zur Marke Stiftung Balevia ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

Stiftung Balevia ((fig.))

Hinterlegungs­datum

08.09.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41, 42, 44

Inhaber

Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis
Hutgasse 4
4001 Basel CH
 

Vertreter

Advokatur 11
Leimenstrasse 4
4051 Basel CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag Stiftung Balevia ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15542/2026 gehört zum Markengesuch von Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15542/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. März 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15542/2026 / Stiftung Balevia ((fig.)) gehört dem Inhaber Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis Hutgasse 4, 4001 Basel CH. Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis wird vertreten durch Advokatur 11 Leimenstrasse 4, 4051 Basel CH.


Marke Stiftung Balevia ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Stiftung Balevia ((fig.)), eingetragen durch Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.