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Bildmarke diecast ((fig.)) von Franz Binder GmbH & Co ... 15462/2025


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 15.10.2025

Bildmarke 15462/2025

Details zur Marke diecast ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

diecast ((fig.))

Hinterlegungs­datum

15.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 9, 35

Inhaber

Franz Binder GmbH & Co Elektrische Bauelemente Kommanditgesellschaft
Rötelstrasse 27
74172 Neckarsulm DE
 

Vertreter

Adrian Weber, Rechtsanwalt LL.M.
weberlegal, Wiesenstrasse 7, Postfach
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen und Werkzeugmaschinen für Materialbearbeitung und Produktion, insbesondere zur mechanischen Bearbeitung von Metallen, zur sparenden Bearbeitung, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Schleifen, Erodieren, Stanzen, Biegen, Trowalisieren; Bürstmaschinen zum Entfernen von Graten, Material, insbesondere von elastomeren Ausspritzgusswerkzeugen.

Klasse 9

Anschluss-/Verbindungsteile [Elektrizität] für Strömungsmedien führende Leitungen; elektrische Steckverbinder, soweit in Klasse 9 enthalten; elektrische Leiterplattensteckverbinder; elektrische Stecker und Dosen, insbesondere Gerätestecker und Gerätedosen, elektrische Kontakte; elektrische Adapter-Fassungen; Steckmodule; Netzfilter, Kurzschlussbrücken, Anschluss-/Verbindungsteile zur Signal- und Energieübertragung; Kunststoff-Spritzgussteile, nämlich umspritzte oder angespritzte Steckverbinder und Buchsen [Elektrizität], auch mit integrierten elektronischen Modulen/Einheiten; Blenden, Taster, Drehknöpfe [Elektrizität], soweit in Klasse 9 enthalten.

Klasse 35

Einzelhandels- und Grosshandelsdienstleistungen in Bezug auf Maschinen und Werkzeugmaschinen für Materialbearbeitung und Produktion, insbesondere zur mechanischen Bearbeitung von Metallen, zur sparenden Bearbeitung, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Schleifen, Erodieren, Stanzen, Biegen, Trowalisieren, Bürstmaschinen zum Entfernen von Graten und Material, insbesondere von elastomeren Ausspritzgusswerkzeugen, und Anschluss-/Verbindungsteile für Strömungsmedien führende Leitungen, elektrische Steckverbinder, elektrische Leiterplattensteckverbinder, elektrische Stecker und Dosen, insbesondere Gerätestecker und Gerätedosen, elektrische Kontakte, elektrische Adapter-Fassungen, Steckmodule, Netzfilter, Kurzschlussbrücken, Anschluss-/Verbindungsteile zur Signal- und Energieübertragung, Kunststoff-Spritzgussteile, nämlich umspritzte oder angespritzte Steckverbinder und Buchsen, auch mit integrierten elektronischen Modulen/Einheiten, Blenden, Taster, Drehknöpfe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag diecast ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15462/2025 gehört zum Markengesuch von Franz Binder GmbH & Co Elektrische Bauelemente Kommanditgesellschaft. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15462/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15462/2025 / Bildmarke diecast ((fig.)) von Franz Binder GmbH & Co ... gehört dem Inhaber Franz Binder GmbH & Co Elektrische Bauelemente Kommanditgesellschaft Rötelstrasse 27, 74172 Neckarsulm DE. Franz Binder GmbH & Co Elektrische Bauelemente Kommanditgesellschaft wird vertreten durch Adrian Weber, Rechtsanwalt LL.M. weberlegal, Wiesenstrasse 7, Postfach, 8024 Zürich CH.


Marke diecast ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke diecast ((fig.)), eingetragen durch Franz Binder GmbH & Co Elektrische Bauelemente Kommanditgesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.