Details zur Marke SEALIT ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
SEALIT ((fig.))
Hinterlegungsdatum
15.10.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
7, 21, 35
Inhaber
Langfurenstrasse 59
8143 Stallikon CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 7
Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge; Brutapparate für Eier; Verkaufsautomaten.
Klasse 21
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kochgeschirr und Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel, ausgenommen für Malzwecke; Bürstenmachermaterial; Putzzeug; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, mit Ausnahme von Bauglas; Glaswaren, Porzellan und Steingut.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SEALIT ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15435/2025 gehört zum Markengesuch von Timur Cencik. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15435/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15435/2025 / Bildmarke SEALIT ((fig.)) von Timur Cencik - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Timur Cencik Langfurenstrasse 59, 8143 Stallikon CH. Der Inhaber Timur Cencik hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke SEALIT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SEALIT ((fig.)), eingetragen durch Timur Cencik, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.