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Wortmarke FLASH von ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH - ... 15386/2025


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 14.10.2025



Details zur Marke FLASH

Gesuch Nr.

Wortmarke

FLASH

Hinterlegungs­datum

14.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 9, 37

Inhaber

ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH
Bildstockstrasse 20
72458 Albstadt DE
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Schlüssel; Schlösser aus Metall; Schliesszylinder aus Metall; Schlosserwaren.

Klasse 9

Mobile Apps; Software; elektronische Schlüssel; elektronische Schlösser; Batterien; Mobilfunk-Sender; elektrische und elektronische Zugangskontrollanlagen; Gebäudezusatzsicherungen, nämlich Fenster- und Türsicherungen.

Klasse 37

Installation, Wartung und Reparatur von Schlüsseln, Schliessanlagen und Zugangskontrollanlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FLASH

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15386/2025 gehört zum Markengesuch von ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15386/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15386/2025 / Wortmarke FLASH von ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH - ... gehört dem Inhaber ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH Bildstockstrasse 20, 72458 Albstadt DE. ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke FLASH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FLASH, eingetragen durch ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.