Details zur Marke Gütensprenger Schweizer Qualitäts-Käse MONTI PORCINI Rahmkäse mit Steinpilzen veredelt ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
Gütensprenger Schweizer Qualitäts-Käse MONTI PORCINI Rahmkäse mit Steinpilzen veredelt ((fig.))
Hinterlegungsdatum
14.10.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
29
Inhaber
Hofstrasse 9
9606 Bütschwil CH
Vertreter
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 29
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch und Milchprodukte; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Gütensprenger Schweizer Qualitäts-Käse MONTI PORCINI Rahmkäse mit Steinpilzen veredelt ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15385/2025 gehört zum Markengesuch von Güntensperger Käse AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15385/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15385/2025 / Gütensprenger Schweizer Qualitäts-Käse MONTI PORCINI ... gehört dem Inhaber Güntensperger Käse AG Hofstrasse 9, 9606 Bütschwil CH. Güntensperger Käse AG wird vertreten durch Lenz & Staehelin Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich CH.
Marke Gütensprenger Schweizer Qualitäts-Käse MONTI PORCINI Rahmkäse mit Steinpilzen veredelt ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Gütensprenger Schweizer Qualitäts-Käse MONTI PORCINI Rahmkäse mit Steinpilzen veredelt ((fig.)), eingetragen durch Güntensperger Käse AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.