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Wortmarke BULLSEYE von ABB Asea Brown Boveri Ltd - ... 15289/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 13.10.2025



Details zur Marke BULLSEYE

Gesuch Nr.

Wortmarke

BULLSEYE

Hinterlegungs­datum

13.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 9, 42

Inhaber

ABB Asea Brown Boveri Ltd
Affolternstrasse 44
8050 Zürich CH
 

Vertreter

ABB Schweiz AG
Intellectual Property / CH-IP/TM, Bruggerstrasse 66
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Industrieroboter und alle ihre Teile und Zubehör, die in Klasse 7 enthalten sind.

Klasse 9

Kalibrierungsgeräte, insbesondere zur Verwendung mit Industrierobotern, Schweisswerkzeugen und Schneidwerkzeugen; Software für Industrierobotersteuerungen.

Klasse 42

Kalibrierung (Messen).

Zusammenfassung zum Markeneintrag BULLSEYE

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15289/2025 gehört zum Markengesuch von ABB Asea Brown Boveri Ltd. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15289/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15289/2025 / Wortmarke BULLSEYE von ABB Asea Brown Boveri Ltd - ... gehört dem Inhaber ABB Asea Brown Boveri Ltd Affolternstrasse 44, 8050 Zürich CH. ABB Asea Brown Boveri Ltd wird vertreten durch ABB Schweiz AG Intellectual Property / CH-IP/TM, Bruggerstrasse 66, 5400 Baden CH.


Marke BULLSEYE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BULLSEYE, eingetragen durch ABB Asea Brown Boveri Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.