Home  »  Meldung vom 07.09.2026  »  Marke Landgut Bocken ((fig.)) von Swiss Life Intellectual Property Management AG

Landgut Bocken ((fig.)) (15154/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 03.09.2026

Bildmarke 15154/2026

Details zur Marke Landgut Bocken ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

Landgut Bocken ((fig.))

Hinterlegungs­datum

03.09.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43

Inhaber

Swiss Life Intellectual Property Management AG
Bahnhofstrasse 27
6300 Zug CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner AG
Konsumstrasse 16A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag Landgut Bocken ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15154/2026 gehört zum Markengesuch von Swiss Life Intellectual Property Management AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15154/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. März 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15154/2026 / Landgut Bocken ((fig.)) gehört dem Inhaber Swiss Life Intellectual Property Management AG Bahnhofstrasse 27, 6300 Zug CH. Swiss Life Intellectual Property Management AG wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner AG Konsumstrasse 16A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke Landgut Bocken ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Landgut Bocken ((fig.)), eingetragen durch Swiss Life Intellectual Property Management AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.