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Bildmarke 15127/2025 von Nakoma AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 09.10.2025

Bildmarke 15127/2025

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

((fig.))

Hinterlegungs­datum

09.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 38, 42

Inhaber

Nakoma AG
Steinenbachgässlein 49
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computerprogramme und Software.

Klasse 35

Dateiverwaltung mittels Computer, Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken, Detailhandel mit Software.

Klasse 38

Übertragung von Daten, insbesondere zwischen Computern, Verschaffen von Zugriff auf Datenbanken, Anpassen, Verschaffen und Löschen von Zugriffsberechtigungen für Datenbanken.

Klasse 42

Entwicklung, Erstellung, Wartung, Pflege, Qualitätsprüfung und Aktualisierung von Computerprogrammen und Software; Wartung von Computersoftware; Computer- und Softwareberatungsdienste, soweit in dieser Klasse vorhanden.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15127/2025 gehört zum Markengesuch von Nakoma AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15127/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juni 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15127/2025 / Bildmarke 15127/2025 von Nakoma AG gehört dem Inhaber Nakoma AG Steinenbachgässlein 49, 4051 Basel CH. Der Inhaber Nakoma AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Nakoma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.