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Wortmarke fultastic von fultastic GmbH - Markeneintrag Nr. 15113/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 09.10.2025



Details zur Marke fultastic

Gesuch Nr.

Wortmarke

fultastic

Hinterlegungs­datum

09.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 39, 42

Inhaber

fultastic GmbH
Schulstrasse 13a
9553 Bettwiesen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 39

Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag fultastic

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15113/2025 gehört zum Markengesuch von fultastic GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15113/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juni 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15113/2025 / Wortmarke fultastic von fultastic GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber fultastic GmbH Schulstrasse 13a, 9553 Bettwiesen CH. Der Inhaber fultastic GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke fultastic mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke fultastic, eingetragen durch fultastic GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.