Details zur Marke BLOOMEVENTHAUS
Gesuch Nr.
Wortmarke
BLOOMEVENTHAUS
Hinterlegungsdatum
07.10.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 41, 43
Inhaber
Heidmoosweg 11
3049 Säriswil CH
Vertreter
Falkenplatz 7
3012 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten; Public Relations; Online-Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit; Event-Marketing; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Betrieb eines Eventlokals; Durchführung von Live-Veranstaltungen.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; Catering von Speisen und Getränken; Betrieb einer Bar; Vermietung von Konferenzräumen; Vermietung von Eventlokalitäten; Beratungs- und Reservierungsdienste in Bezug auf die Verpflegung von Gästen; Bereitstellung von Mehrzweckeinrichtungen für Unternehmen, Tagungen und Konferenzen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag BLOOMEVENTHAUS
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 15031/2025 gehört zum Markengesuch von bloomevents GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 15031/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 15031/2025 / Wortmarke BLOOMEVENTHAUS von bloomevents GmbH - ... gehört dem Inhaber bloomevents GmbH Heidmoosweg 11, 3049 Säriswil CH. bloomevents GmbH wird vertreten durch Schluep IP Law AG Falkenplatz 7, 3012 Bern CH.
Marke BLOOMEVENTHAUS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke BLOOMEVENTHAUS, eingetragen durch bloomevents GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.