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Wortmarke TRANSLIQ von Transliq AG - Markeneintrag Nr. 14932/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 06.10.2025



Details zur Marke TRANSLIQ

Gesuch Nr.

Wortmarke

TRANSLIQ

Hinterlegungs­datum

06.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 45

Inhaber

Transliq AG
Schwanengasse 5/7
3001 Bern CH
 

Vertreter

PEGASUS Advokatur
RA Patrick Raedersdorf, M.B.L.-HSG, Karl-Neuhaus-Strasse 8, Postfach 932
2501 Biel/bienne CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Sachwaltertätigkeit, Advokatur, Notariat sowie Steuerberatung.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag TRANSLIQ

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14932/2025 gehört zum Markengesuch von Transliq AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14932/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. November 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14932/2025 / Wortmarke TRANSLIQ von Transliq AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Transliq AG Schwanengasse 5/7, 3001 Bern CH. Transliq AG wird vertreten durch PEGASUS Advokatur RA Patrick Raedersdorf, M.B.L.-HSG, Karl-Neuhaus-Strasse 8, Postfach 932, 2501 Biel/bienne CH.


Marke TRANSLIQ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TRANSLIQ, eingetragen durch Transliq AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.