Home  »  Meldung vom 09.10.2025  »  Marke Zauberflöte von Anton Rosch GmbH

Wortmarke Zauberflöte von Anton Rosch GmbH - Markeneintrag ... 14927/2025


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 06.10.2025



Details zur Marke Zauberflöte

Gesuch Nr.

Wortmarke

Zauberflöte

Hinterlegungs­datum

06.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 32, 33

Inhaber

Anton Rosch GmbH
Urbanstraße 71
10967 Berlin DE
 

Vertreter

Silvan Flückiger
Seestrasse 15
3600 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Zuckerwaren, Konfekt; Pudding; Lakritze (Süsswaren); Bonbons; chinesische Nudelfertiggerichte; Fertiggerichte auf Reisbasis; Nudelfertiggerichte; Pizzas; Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzmittel hierfür; Schokolade.

Klasse 32

Alkoholfreie Getränke, Bier.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Zauberflöte

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14927/2025 gehört zum Markengesuch von Anton Rosch GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14927/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14927/2025 / Wortmarke Zauberflöte von Anton Rosch GmbH - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Anton Rosch GmbH Urbanstraße 71, 10967 Berlin DE. Anton Rosch GmbH wird vertreten durch Silvan Flückiger Seestrasse 15, 3600 Thun CH.


Marke Zauberflöte mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Zauberflöte, eingetragen durch Anton Rosch GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.