Home  »  Meldung vom 07.10.2025  »  Marke Götterfunke von Anton Rosch GmbH

Wortmarke Götterfunke von Anton Rosch GmbH - Markeneintrag ... 14924/2025


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 06.10.2025



Details zur Marke Götterfunke

Gesuch Nr.

Wortmarke

Götterfunke

Hinterlegungs­datum

06.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 32, 33

Inhaber

Anton Rosch GmbH
Urbanstraße 71
10967 Berlin DE
 

Vertreter

Silvan Flückiger
Seestrasse 15
3600 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Chinesische Nudelfertiggerichte; Fertiggerichte auf Reisbasis; Fertiggerichte auf Nudelbasis für Kleinkinder; Joghurteis (Speiseeis); Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzmittel hierfür; Pizzas; Pudding.

Klasse 32

Alkoholfreie Getränke, Bier.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Götterfunke

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14924/2025 gehört zum Markengesuch von Anton Rosch GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14924/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. November 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14924/2025 / Wortmarke Götterfunke von Anton Rosch GmbH - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Anton Rosch GmbH Urbanstraße 71, 10967 Berlin DE. Anton Rosch GmbH wird vertreten durch Silvan Flückiger Seestrasse 15, 3600 Thun CH.


Marke Götterfunke mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Götterfunke, eingetragen durch Anton Rosch GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.