Details zur Marke LeihBOX ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
LeihBOX ((fig.))
Hinterlegungsdatum
03.10.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 21, 39
Inhaber
Flurstrasse 6
9247 Henau CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke.
Klasse 21
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kochgeschirr und Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel, ausgenommen für Malzwecke; Bürstenmachermaterial; Putzzeug; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, mit Ausnahme von Bauglas; Glaswaren, Porzellan und Steingut.
Klasse 39
Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag LeihBOX ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14863/2025 gehört zum Markengesuch von Erik Streller. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14863/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14863/2025 / Bildmarke LeihBOX ((fig.)) von Erik Streller - ... gehört dem Inhaber Erik Streller Flurstrasse 6, 9247 Henau CH. Der Inhaber Erik Streller hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke LeihBOX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke LeihBOX ((fig.)), eingetragen durch Erik Streller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.