Home  »  Meldung vom 06.10.2025  »  Marke RISTORANTE Da Adriano ((fig.)) von Grand Hotel des Bains St. Moritz AG

RISTORANTE Da Adriano ((fig.)) (14847/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 03.10.2025

Bildmarke 14847/2025

Details zur Marke RISTORANTE Da Adriano ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

RISTORANTE Da Adriano ((fig.))

Hinterlegungs­datum

03.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43

Inhaber

Grand Hotel des Bains St. Moritz AG
Via Mezdi 33
7500 St. Moritz CH
 

Vertreter

SwissLegal Lardi & Partner AG
Reichsgasse 65
7000 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops, Trainings, Lehrgängen, Vorträgen und Konferenzen; Coaching; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen und elektronischen Publikationen; digitale Online-Verlagsdienstleistungen; Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Messen, kulturellen, sportlichen und unterhaltenden Veranstaltungen; Organisation und Vorführung von Shows, Wettbewerben, Spielen, Konzerten, Theateraufführungen, Galaveranstaltungen und gesellschaftlichen Anlässen (Events); Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Konzerten; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Konzerten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen von Gästen in Feinkost- und Hotelrestaurants; Betrieb von Restaurants, Hotelrestaurants, Cafés, Bistros, Bars, Cocktail-Bars, Kaffee- und Teebars, Saftbars, Snackbars, Kantinen, Imbissen, Konditoreien, Eisdielen und Weinstuben; Catering; Cateringdienstleistungen für Unternehmen, Bankette, Konferenzen, Sportveranstaltungen, Konzerte und Ausstellungen; mobiles Catering; Catering von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen (Take-away, Delivery); Vermietung von Catering-Ausrüstung; Bereitstellung von Ausstellungsflächen in Hotels; Dienstleistungen von Konferenz- und Tagungseinrichtungen mit Verpflegung; Vermietung von Räumen für Konferenzen, Ausstellungen, Tagungen, Feiern, Bankette und Empfänge; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; Hoteldienstleistungen; Betrieb von Hotels, Motels, Pensionen, Resorts, Hostels, Bed-and-Breakfast-Betrieben und Ferienwohnungen; Hoteldienstleistungen für bevorzugte Gäste; Kurhotels und Wellnesshotels zur Förderung des allgemeinen Gesundheitszustandes und Wohlergehens der Gäste; Buchung und Reservierung von Hotels, Restaurants und Ferienunterkünften, auch online; Zurverfügungstellen von Unterkunftsinformation sowie Dienstleistungen einer Unterkunftsbuchungsstelle für Reisende; Beratung in Bezug auf Hotels; Zurverfügungstellen von Onlineinformationen betreffend Hotel- und Restaurantreservierungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RISTORANTE Da Adriano ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14847/2025 gehört zum Markengesuch von Grand Hotel des Bains St. Moritz AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14847/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14847/2025 / RISTORANTE Da Adriano ((fig.)) gehört dem Inhaber Grand Hotel des Bains St. Moritz AG Via Mezdi 33, 7500 St. Moritz CH. Grand Hotel des Bains St. Moritz AG wird vertreten durch SwissLegal Lardi & Partner AG Reichsgasse 65, 7000 Chur CH.


Marke RISTORANTE Da Adriano ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RISTORANTE Da Adriano ((fig.)), eingetragen durch Grand Hotel des Bains St. Moritz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.