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Bildmarke MatchaGlow ((fig.)) von Essentials Gonzalez Anton ... 14641/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 01.10.2025

Bildmarke 14641/2025

Details zur Marke MatchaGlow ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

MatchaGlow ((fig.))

Hinterlegungs­datum

01.10.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 30, 35

Inhaber

Essentials Gonzalez Anton
Neuhausstrasse 16
8600 Dübendorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsergänzungsmittel; Kollagenpräparate für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Mineralstoffen.

Klasse 30

Tee; Grüntee; Teemischungen; Getränke auf Teebasis.

Klasse 35

Einzelhandelsdienstleistungen und Grosshandelsdienstleistungen sowie Online-Versandhandelsdienstleistungen mit Tee, Teemischungen, Getränken auf Teebasis, Nahrungsergänzungsmitteln, Vitaminen und Mineralstoffen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MatchaGlow ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14641/2025 gehört zum Markengesuch von Essentials Gonzalez Anton. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14641/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Oktober 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14641/2025 / Bildmarke MatchaGlow ((fig.)) von Essentials Gonzalez Anton ... gehört dem Inhaber Essentials Gonzalez Anton Neuhausstrasse 16, 8600 Dübendorf CH. Der Inhaber Essentials Gonzalez Anton hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MatchaGlow ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MatchaGlow ((fig.)), eingetragen durch Essentials Gonzalez Anton, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.