Home  »  Meldung vom 01.10.2025  »  Marke AVON SAX FACILITY SERVICES ((fig.)) von PHM Switzerland AG

AVON SAX FACILITY SERVICES ((fig.)) (14364/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 30.09.2025

Bildmarke 14364/2025

Details zur Marke AVON SAX FACILITY SERVICES ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

AVON SAX FACILITY SERVICES ((fig.))

Hinterlegungs­datum

30.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

37, 40, 44

Inhaber

PHM Switzerland AG
Alte Bahnhofstrasse 7
5506 Mägenwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen.

Klasse 40

Materialbearbeitung; Recycling von Müll und Abfall; Luftreinigung und Wasserbehandlung;.

Klasse 44

Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AVON SAX FACILITY SERVICES ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14364/2025 gehört zum Markengesuch von PHM Switzerland AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14364/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14364/2025 / AVON SAX FACILITY SERVICES ((fig.)) gehört dem Inhaber PHM Switzerland AG Alte Bahnhofstrasse 7, 5506 Mägenwil CH. Der Inhaber PHM Switzerland AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke AVON SAX FACILITY SERVICES ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AVON SAX FACILITY SERVICES ((fig.)), eingetragen durch PHM Switzerland AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.