Home  »  Meldung vom 26.09.2025  »  Marke ORDFLEX ORDNUNG - DIE FREUDE MACHT ((fig.)) von FMS-Technik AG

ORDFLEX ORDNUNG - DIE FREUDE MACHT ((fig.)) (14344/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 25.09.2025

Bildmarke 14344/2025

Details zur Marke ORDFLEX ORDNUNG - DIE FREUDE MACHT ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

ORDFLEX ORDNUNG - DIE FREUDE MACHT ((fig.))

Hinterlegungs­datum

25.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

20

Inhaber

FMS-Technik AG
Hardmorgenweg 19
8222 Beringen CH
 

Vertreter

Hans Rudi Alder
Pestalozzistrasse 2
8200 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Regale, insbesondere modulare Regale aus Metall; Gestelle für die Aufbewahrung (Lagerung) von Waren aller Art.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ORDFLEX ORDNUNG - DIE FREUDE MACHT ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14344/2025 gehört zum Markengesuch von FMS-Technik AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14344/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14344/2025 / ORDFLEX ORDNUNG - DIE FREUDE MACHT ((fig.)) gehört dem Inhaber FMS-Technik AG Hardmorgenweg 19, 8222 Beringen CH. FMS-Technik AG wird vertreten durch Hans Rudi Alder Pestalozzistrasse 2, 8200 Schaffhausen CH.


Marke ORDFLEX ORDNUNG - DIE FREUDE MACHT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ORDFLEX ORDNUNG - DIE FREUDE MACHT ((fig.)), eingetragen durch FMS-Technik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.