Home  »  Meldung vom 27.12.2023  »  Süpèr von Daniel Stutz Grafik

Bildmarke Süpèr von Daniel Stutz Grafik (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.12.2023

Bildmarke 14293/2022

Details zur Marke Süpèr ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Süpèr ((fig.))

Hinterlegungs­datum

04.11.2022

Ablauf Schutzfrist

04.11.2032

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Löschdatum

22.12.2023

Inhaber

Daniel Stutz Grafik
Zwyssigstrasse 7
8048 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Süpèr ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14293/2022 gehört zum Markengesuch von Daniel Stutz Grafik. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14293/2022 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Mai 2013 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14293/2022 / Bildmarke Süpèr von Daniel Stutz Grafik (Markenregister) gehört dem Inhaber Daniel Stutz Grafik Zwyssigstrasse 7, 8048 Zürich CH. Der Inhaber Daniel Stutz Grafik hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Süpèr ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Süpèr ((fig.)), eingetragen durch Daniel Stutz Grafik, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.