Home  »  Meldung vom 24.08.2026  »  Marke Appenzellerin Alpenbitter ((fig.)) von Emil Ebneter & Co. AG

Appenzellerin Alpenbitter ((fig.)) (14236/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Innerrhoden  AI (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 20.08.2026

Bildmarke 14236/2026

Details zur Marke Appenzellerin Alpenbitter ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

Appenzellerin Alpenbitter ((fig.))

Hinterlegungs­datum

20.08.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 32, 33

Inhaber

Emil Ebneter & Co. AG
Weissbadstrasse 27
9050 Appenzell CH
 

Vertreter

Advokatur 11
Leimenstrasse 4
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Appenzellerin Alpenbitter ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14236/2026 gehört zum Markengesuch von Emil Ebneter & Co. AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14236/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Februar 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14236/2026 / Appenzellerin Alpenbitter ((fig.)) gehört dem Inhaber Emil Ebneter & Co. AG Weissbadstrasse 27, 9050 Appenzell CH. Emil Ebneter & Co. AG wird vertreten durch Advokatur 11 Leimenstrasse 4, 4051 Basel CH.


Marke Appenzellerin Alpenbitter ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Appenzellerin Alpenbitter ((fig.)), eingetragen durch Emil Ebneter & Co. AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.