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Wortmarke MONARC von Crown Iron Works Company LLC - ... 14198/2025


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.09.2025



Details zur Marke MONARC

Gesuch Nr.

Wortmarke

MONARC

Hinterlegungs­datum

24.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Crown Iron Works Company LLC
9879 Naples Street NE
55449 Blaine, Minnesota US
 

Vertreter

RENTSCH PARTNER AG
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Extraktionsmaschinen, nämlich Extraktoren, Lösungsmittelentferner (Desolventizer), Destillationsanlagen, Ethanol-Rektifikationsanlagen und Emissionskontrollanlagen, die zur Extraktion von Flüssigkeiten und Gelen aus Gegenständen verwendet werden.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MONARC

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14198/2025 gehört zum Markengesuch von Crown Iron Works Company LLC. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14198/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14198/2025 / Wortmarke MONARC von Crown Iron Works Company LLC - ... gehört dem Inhaber Crown Iron Works Company LLC 9879 Naples Street NE, 55449 Blaine, Minnesota US. Crown Iron Works Company LLC wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke MONARC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MONARC, eingetragen durch Crown Iron Works Company LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.