Home  »  Meldung vom 20.08.2026  »  Marke swissstaffing BVG LPP ((fig.)) von swissstaffing

swissstaffing BVG LPP ((fig.)) (14124/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 19.08.2026

Bildmarke 14124/2026

Details zur Marke swissstaffing BVG LPP ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

swissstaffing BVG LPP ((fig.))

Hinterlegungs­datum

19.08.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41, 42, 45

Inhaber

swissstaffing
Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner AG
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Personalmanagement- und Stellenvermittlungs-Beratung; Beratung in Bezug auf Personalvermittlung, -anwerbung und -management.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen; Finanzberatung in Bezug auf die Planung der Altersvorsorge; Finanzberatung in Bezug auf die Planung der Altersvorsorge einschliesslich Kapitalanlagen, Altersrenten und Versicherungslösungen; Finanzdienstleistungen mit Bezug zu Pensionsplänen; Finanzdienstleistungen in Bezug auf Pensionen; Dienstleistungen von Rentenkassen; Zurverfügungstellen von Online-Informationen zu Finanz-, Bank-, Versicherungs- und Investitions-Dienstleistungen; Lebensversicherungs- und Renten-Dienstleistungen; Krankenversicherung; Finanzierung von Versicherungsprämien; Erteilung von Auskünften in Versicherungsangelegenheiten; Dienstleistungen von Versicherungsträgern.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Publikation (Veröffentlichung und Herausgabe); Organisation und Durchführung von Konferenzen, Kongressen, Seminaren, Symposien, Schulungen, Lehr- und Vortragsveranstaltungen; Veröffentlichung von Prospekten; Veröffentlichung von Mitteilungsblättern; Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften und Texten (ausgenommen Werbetexte).

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen; Rechtsberatung; Beratung im Bereich Arbeitssicherheit; Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten oder Personen; Dienstleistungen eines Detektivs; Babysitting; Begleitung von Personen als Gesellschafter, Mediation; Ehevermittlung, Vermittlung von Bekanntschaften.



Zusammenfassung zum Markeneintrag swissstaffing BVG LPP ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14124/2026 gehört zum Markengesuch von swissstaffing. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14124/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. September 2023 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14124/2026 / swissstaffing BVG LPP ((fig.)) gehört dem Inhaber swissstaffing Stettbachstrasse 10, 8600 Dübendorf CH. swissstaffing wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner AG Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke swissstaffing BVG LPP ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke swissstaffing BVG LPP ((fig.)), eingetragen durch swissstaffing, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.