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Bildmarke 14058/2025 von BBI Brand Boutique International ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 22.09.2025

Bildmarke 14058/2025

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

((fig.))

Hinterlegungs­datum

22.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 40

Inhaber

BBI Brand Boutique International LLC
Beethovenstrasse 49
8002 Zürich CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Beethovenstrasse 49
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Boote, nämlich Motorjachten, Segeljachten, Jetboote und Segelboote.

Klasse 40

Kundenspezifische Auftragsfertigung von Booten, nämlich Motorjachten und Segeljachten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 14058/2025 gehört zum Markengesuch von BBI Brand Boutique International LLC. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 14058/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. April 1997 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 14058/2025 / Bildmarke 14058/2025 von BBI Brand Boutique International ... gehört dem Inhaber BBI Brand Boutique International LLC Beethovenstrasse 49, 8002 Zürich CH. BBI Brand Boutique International LLC wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Beethovenstrasse 49, 8002 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch BBI Brand Boutique International LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.