Details zur Marke BOARD
Gesuch Nr.
Wortmarke
BOARD
Hinterlegungsdatum
19.09.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 28, 41, 42
Inhaber
200 Park Avenue South, Suite 1112
10003 New York, NY US
Vertreter
Holbeinstrasse 36-38
4051 Basel CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Hochleistungsfähige Computerhardware mit speziellen Funktionen für verbesserte Spielfähigkeiten.
Klasse 28
Computerspielkonsolen für Freizeit-Spiele.
Klasse 41
Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Erteilen von Auskünften auf dem Gebiet der Unterhaltung; Unterhaltungsdienstleistungen, nämlich die Bereitstellung von Online-Computerspielen.
Klasse 42
Entwicklung von Video- und Computerspielen; Entwicklung von Computerhardware für Computerspiele; Design und Entwicklung von Computerspielsoftware; Bereitstellung einer Website mit nicht herunterladbarer Online-Software, die es Benutzern ermöglicht, interaktive und optimierte [enhanced] Spiele zu spielen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag BOARD
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13980/2025 gehört zum Markengesuch von Harris Hill Products Inc.. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13980/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13980/2025 / Wortmarke BOARD von Harris Hill Products Inc. - ... gehört dem Inhaber Harris Hill Products Inc. 200 Park Avenue South, Suite 1112, 10003 New York, NY US. Harris Hill Products Inc. wird vertreten durch BOHEST AG Holbeinstrasse 36-38, 4051 Basel CH.
Marke BOARD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke BOARD, eingetragen durch Harris Hill Products Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.