Details zur Marke ((fig.))
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
Bildmarke
((fig.))
Hinterlegungsdatum
17.08.2026
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 26, 42
Inhaber
Spiegelhof
4001 Basel CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Schrill-Alarmsirenen, Alarmgeräte.
Klasse 16
Druckereierzeugnisse.
Klasse 26
Pins (Anstecknadeln).
Klasse 42
Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit und im Rahmen der Verbrechensprävention (beispielsweise Beratung zur Erhöhung der persönlichen und infrastrukturellen Sicherheit, Bedrohungs- und Objektanalysen); Schutzdienste (beispielsweise Personenschutz), Wachdienste (beispielsweise Objektbewachung, Aufschaltung von Alarmanlagen), Sicherheitsbegleitung (beispielsweise Werttransportbegleitung, Eskorte).
Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13936/2026 gehört zum Markengesuch von Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, Kantonspolizei Basel-Stadt. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13936/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Februar 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13936/2026 / Bildmarke 13936/2026 von Justiz- und Sicherheitsdepartement ... gehört dem Inhaber Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, Kantonspolizei Basel-Stadt Spiegelhof, 4001 Basel CH. Der Inhaber Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, Kantonspolizei Basel-Stadt hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, Kantonspolizei Basel-Stadt, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
BS (Kanton Markeninhaber)
