Home  »  Meldung vom 26.09.2025  »  Marke MEKONG Food Festival ((fig.)) von SHIFT360 Foundation

MEKONG Food Festival ((fig.)) (13905/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 18.09.2025

Bildmarke 13905/2025

Details zur Marke MEKONG Food Festival ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

MEKONG Food Festival ((fig.))

Hinterlegungs­datum

18.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

SHIFT360 Foundation
c/o PWA Private Wealth Advisors AG, Luzernerstr. 26
6330 Cham CH
 

Vertreter

Alesch Staehelin / Uto Legal
Postfach / Utoquai 39
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Verpflegung; Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MEKONG Food Festival ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13905/2025 gehört zum Markengesuch von SHIFT360 Foundation. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13905/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13905/2025 / MEKONG Food Festival ((fig.)) gehört dem Inhaber SHIFT360 Foundation c/o PWA Private Wealth Advisors AG, Luzernerstr. 26, 6330 Cham CH. SHIFT360 Foundation wird vertreten durch Alesch Staehelin / Uto Legal Postfach / Utoquai 39, 8034 Zürich CH.


Marke MEKONG Food Festival ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MEKONG Food Festival ((fig.)), eingetragen durch SHIFT360 Foundation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.