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Wortmarke BEYONDER von BEYONDER AG - Markeneintrag Nr. 13868/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 18.09.2025



Details zur Marke BEYONDER

Gesuch Nr.

Wortmarke

BEYONDER

Hinterlegungs­datum

18.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 41, 42

Inhaber

BEYONDER AG
Wambisterstrasse 1a
5412 Gebenstorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computersoftwareprodukte.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEYONDER

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13868/2025 gehört zum Markengesuch von BEYONDER AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13868/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Dezember 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13868/2025 / Wortmarke BEYONDER von BEYONDER AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber BEYONDER AG Wambisterstrasse 1a, 5412 Gebenstorf CH. Der Inhaber BEYONDER AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BEYONDER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEYONDER, eingetragen durch BEYONDER AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.