Home  »  Meldung vom 18.08.2026  »  Marke GOGOVELO von REPAPER - AG für Produkteentwicklung & Medienmanagement

Wortmarke GOGOVELO von REPAPER - AG für Produkteentwicklung ... 13677/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 12.08.2026



Details zur Marke GOGOVELO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Wortmarke

GOGOVELO

Hinterlegungs­datum

12.08.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 22

Inhaber

REPAPER - AG für Produkteentwicklung & Medienmanagement
Willadingweg 54
3006 Bern CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner AG
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag GOGOVELO

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13677/2026 gehört zum Markengesuch von REPAPER - AG für Produkteentwicklung & Medienmanagement. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13677/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Februar 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13677/2026 / Wortmarke GOGOVELO von REPAPER - AG für Produkteentwicklung ... gehört dem Inhaber REPAPER - AG für Produkteentwicklung & Medienmanagement Willadingweg 54, 3006 Bern CH. REPAPER - AG für Produkteentwicklung & Medienmanagement wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner AG Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke GOGOVELO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke GOGOVELO, eingetragen durch REPAPER - AG für Produkteentwicklung & Medienmanagement, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.