Details zur Marke Desax
Gesuch Nr.
Wortmarke
Desax
Hinterlegungsdatum
12.09.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
19, 37, 40, 42
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 19
Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Teer und Bitumen; transportable Bauten, nicht aus Metall; Denkmäler, nicht aus Metall.
Klasse 37
Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen.
Klasse 40
Materialbearbeitung; Recycling von Müll und Abfall; Luftreinigung und Wasserbehandlung; Druckereidienstleistungen; Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Desax
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13585/2025 gehört zum Markengesuch von DESAX AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13585/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13585/2025 / Wortmarke Desax von DESAX AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber DESAX AG Ernetschwilerstrasse 25, 8737 Gommiswald CH. Der Inhaber DESAX AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Desax mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Desax, eingetragen durch DESAX AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.