Home  »  Meldung vom 13.08.2026  »  Marke RIDE TOGETHER EST. 2026 STAY TOGETHER RIDEOUT ((fig.)) von Philippe Zeller

RIDE TOGETHER EST. 2026 STAY TOGETHER RIDEOUT ((fig.)) (13572/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 11.08.2026

Bildmarke 13572/2026

Details zur Marke RIDE TOGETHER EST. 2026 STAY TOGETHER RIDEOUT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

RIDE TOGETHER EST. 2026 STAY TOGETHER RIDEOUT ((fig.))

Hinterlegungs­datum

11.08.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 25, 35

Inhaber

Philippe Zeller
Brühlwiesenstrasse 17
9545 Wängi CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag RIDE TOGETHER EST. 2026 STAY TOGETHER RIDEOUT ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13572/2026 gehört zum Markengesuch von Philippe Zeller. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13572/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. September 2023 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13572/2026 / RIDE TOGETHER EST. 2026 STAY TOGETHER RIDEOUT ((fig.)) gehört dem Inhaber Philippe Zeller Brühlwiesenstrasse 17, 9545 Wängi CH. Der Inhaber Philippe Zeller hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RIDE TOGETHER EST. 2026 STAY TOGETHER RIDEOUT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke RIDE TOGETHER EST. 2026 STAY TOGETHER RIDEOUT ((fig.)), eingetragen durch Philippe Zeller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.