Home  »  Meldung vom 17.09.2025  »  Marke PARDO(N) von Christian Häuselmann

Wortmarke PARDO(N) von Christian Häuselmann - Markeneintrag ... 13508/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.09.2025



Details zur Marke PARDO(N)

Gesuch Nr.

Wortmarke

PARDO(N)

Hinterlegungs­datum

10.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 40

Inhaber

Christian Häuselmann
Mannenriedstrasse 7
3074 Muri b. Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 40

Materialbearbeitung; Recycling von Müll und Abfall; Luftreinigung und Wasserbehandlung; Druckereidienstleistungen; Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PARDO(N)

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13508/2025 gehört zum Markengesuch von Christian Häuselmann. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13508/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. September 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13508/2025 / Wortmarke PARDO(N) von Christian Häuselmann - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Christian Häuselmann Mannenriedstrasse 7, 3074 Muri b. Bern CH. Der Inhaber Christian Häuselmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PARDO(N) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PARDO(N), eingetragen durch Christian Häuselmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.