Details zur Marke The Cleaning FAIRY ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
The Cleaning FAIRY ((fig.))
Hinterlegungsdatum
11.09.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 37
Inhaber
Baumgarten 1
6265 Roggliswil CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Kooperative Werbung und Marketing für Wohn- und Geschäftsreinigungsdienste.
Klasse 37
Reinigungsdienste für Innen- und Aussenfenster; Reinigung von Wohnhäusern; Reinigung von privaten und kommerziellen Liegenschaften; Reinigung von Bürogebäuden und Gewerberäumen; Innen- und Aussenreinigung von Gebäuden; hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Reinigungsdienstleistungen); Hauswartdienste (Unterhalts- und Reinigungsarbeiten); Hausmeisterdienste, Hauswartdienste (Unterhalts- und Reinigungsarbeiten); Fensterreinigung und Zurverfügungstellen von diesbezüglichen Informationen; Aufbau-, Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturdienste; chemische Reinigung; Innenreinigung von Gebäuden; Reinigungsdienste.
Zusammenfassung zum Markeneintrag The Cleaning FAIRY ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13430/2025 gehört zum Markengesuch von Marina Bachmann-Kocher. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13430/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. November 2023 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13430/2025 / The Cleaning FAIRY ((fig.)) gehört dem Inhaber Marina Bachmann-Kocher Baumgarten 1, 6265 Roggliswil CH. Der Inhaber Marina Bachmann-Kocher hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke The Cleaning FAIRY ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke The Cleaning FAIRY ((fig.)), eingetragen durch Marina Bachmann-Kocher, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.