Home  »  Meldung vom 16.09.2025  »  Marke Geniess, was kommt. von Feldschlösschen Getränke Holding AG

Wortmarke Geniess, was kommt. von Feldschlösschen Getränke ... 13379/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 09.09.2025



Details zur Marke Geniess, was kommt.

Gesuch Nr.

Wortmarke

Geniess, was kommt.

Hinterlegungs­datum

09.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Feldschlösschen Getränke Holding AG
Theophil Roniger-Strasse
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Geniess, was kommt.

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13379/2025 gehört zum Markengesuch von Feldschlösschen Getränke Holding AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13379/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Juli 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13379/2025 / Wortmarke Geniess, was kommt. von Feldschlösschen Getränke ... gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG Theophil Roniger-Strasse, 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Geniess, was kommt. mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Geniess, was kommt., eingetragen durch Feldschlösschen Getränke Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.