Home  »  Meldung vom 11.08.2026  »  Marke GREYWOOD 2026 ((fig.)) von Manuela Hofer

GREYWOOD 2026 ((fig.)) (13365/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.08.2026

Bildmarke 13365/2026

Details zur Marke GREYWOOD 2026 ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

GREYWOOD 2026 ((fig.))

Hinterlegungs­datum

10.08.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 28, 35, 41

Inhaber

Manuela Hofer
Schauenburgerstrasse 35
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

16: Comic-Hefte.; 28: Sammelkarten für Spiele, Puzzles, Gesellschaftsspiele, Spiele.; 35: Onlinehandelsdienstleistungen mit Comics und Spielen; Werbung; Marketing.; 41: Bereitstellen von Videos über das Internet; Produktion von Video-Beiträgen; Unterhaltung im Internet.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag GREYWOOD 2026 ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13365/2026 gehört zum Markengesuch von Manuela Hofer. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13365/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Februar 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13365/2026 / GREYWOOD 2026 ((fig.)) gehört dem Inhaber Manuela Hofer Schauenburgerstrasse 35, 4052 Basel CH. Der Inhaber Manuela Hofer hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GREYWOOD 2026 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke GREYWOOD 2026 ((fig.)), eingetragen durch Manuela Hofer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.