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Bildmarke SPITFIRE ((fig.)) von Bachmann Eyewear GmbH - ... 13315/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 08.09.2025

Bildmarke 13315/2025

Details zur Marke SPITFIRE ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

SPITFIRE ((fig.))

Hinterlegungs­datum

08.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 9, 37

Inhaber

Bachmann Eyewear GmbH
Würenloserstrasse 51
8112 Otelfingen CH
 

Vertreter

Bellerive Rechtsanwälte
Dr. iur. Sabina Nüesch, Bellerivestrasse 7
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Reinigungslösungen für Brillengläser; mit Reinigungsmitteln imprägnierte Brillenputztücher.

Klasse 9

Brillenfassungen, -gestelle; Brillenetuis; Brillenketten; Brillenschnüre; Brillenhalter.

Klasse 37

Reparatur und Wartung von Brillen sowie Bereitstellung von Informationen dazu.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SPITFIRE ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13315/2025 gehört zum Markengesuch von Bachmann Eyewear GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13315/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Januar 1996 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13315/2025 / Bildmarke SPITFIRE ((fig.)) von Bachmann Eyewear GmbH - ... gehört dem Inhaber Bachmann Eyewear GmbH Würenloserstrasse 51, 8112 Otelfingen CH. Bachmann Eyewear GmbH wird vertreten durch Bellerive Rechtsanwälte Dr. iur. Sabina Nüesch, Bellerivestrasse 7, 8008 Zürich CH.


Marke SPITFIRE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SPITFIRE ((fig.)), eingetragen durch Bachmann Eyewear GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.