Home  »  Meldung vom 24.12.2025  »  Marke ECHO BADENFAHRT ((fig.)) von Badenfahrtkomitee

ECHO BADENFAHRT ((fig.)) (13229/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 05.09.2025

Bildmarke 13229/2025

Details zur Marke ECHO BADENFAHRT ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

ECHO BADENFAHRT ((fig.))

Hinterlegungs­datum

05.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 4, 5, 8, 9, 14, 16, 18, 21, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 38, 39, 41

Inhaber

Badenfahrtkomitee
c/o Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft, Generalagentur Dominik Sinniger, Bahnhofstrasse 42
5400 Baden CH
 

Vertreter

chkp. ag Rechtsanwälte Notariat
Schwertstrasse 1
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Sonnencremes; Kosmetika; Parfümeriewaren.

Klasse 4

Kerzen.

Klasse 5

Diätetische Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel.

Klasse 8

Essbestecke (Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel); Einwegessbestecke (Einwegmesser, Einweggabeln und Einweglöffel).

Klasse 9

Anwendungssoftware, Anwendungssoftware für Mobiltelephone; Apps für Mobiltelefone; Software; aus dem Internet herunterladbare Computerprogramme, aus dem Internet herunterladbare Computerspielprogramme, aus dem Internet herunterladbare Computerspielsoftware, aus dem Internet herunterladbare Programme für Computerspiele, herunterladbare Computerprogramme, herunterladbare Computerspielprogramme, herunterladbare Computerspielsoftware; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Computersoftware.

Klasse 14

Schmuckwaren, Uhren; Figuren aus Edelmetall; Münzen; Gedenkmünzen; Medaillen; Abzeichen aus Edelmetall; Anhänger; Edelmetalle und deren Legierungen.

Klasse 16

Comic-Hefte; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Bierdeckel aus Papier, Schilder (Papiersiegel), Schreibwaren, Stempel; allgemeine Magazine; Banner aus Papier; Bilder; Booklets; Broschüren, Bücher; Druckereierzeugnisse; Fahnen aus Papier; Flyer; grafische Darstellungen; grafische Drucke; Pappträger für Speisen und Getränke.

Klasse 18

Leder und Lederimitationen; Regenschirme; Sonnenschirme; Badetaschen; Rucksäcke; Turnbeutel.

Klasse 21

Becher; Bierkrüge; Teller; Tassen; Flaschen.

Klasse 25

Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen.

Klasse 28

Spiele; Spielzeug; Spielkarten.

Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte, Wurstwaren, Schinken, Shrimps, Speck, Suppen; Konfitüren; Eier, Milch und Milchprodukte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Kartoffelchips; Käse.

Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Zucker; Mehle und Getreidepräparate; Teigwaren; Brot; Semmeln (Brötchen); Pizzas; feine Backwaren; Konditorwaren; Hamburger; Torten; Sandwiches; Sushi; Zuckerwaren; Konfekt; Marzipan; Speiseeis; Honig; Saucen (Würzmittel); Gewürze; Müsli; Bonbons; Kaugummi, Ketchup; Süsswaren; Pfannkuchen (Crepes); Popcorn; Quesadillas; Reis; Waffeln.

Klasse 31

Frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter.

Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Gemüsesäfte (Getränke); Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Ales; Molkegetränke.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; Weine mit der geografischen Angabe "Baden".

Klasse 34

Raucherartikel; Schnupftabak.

Klasse 38

Telekommunikation; Telekommunikationsdienstleistungen; Ausstrahlung und Übertragung von Kabelfernsehprogrammen; Ausstrahlung und Übertragung von Pay-TV-Programmen; Ausstrahlung und Übertragung von Rundfunksendungen; Ausstrahlung und Zugänglichmachen von audiovisuellen und multimedialen Inhalten über das Internet, die mobilen Kommunikationsnetze und andere Medien; Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen.

Klasse 39

Beförderung von Reisenden auf der Strasse; Beförderung und Reisedienstleistungen für Personen mit Behinderungen; Carsharing-Dienstleistungen; Organisation von Transport und Reisen.

Klasse 41

Organisation und Durchführung von Galaveranstaltungen und andern gesellschaftlichen Anlässen (Events), nämlich von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen oder von solchen mit Unterhaltungscharakter sowie von Wettbewerben (einschliesslich Verleihung von Preisen); Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen Informationsträgern, auch via Telekommunikationsnetzwerke; Aufzeichnung, Produktion und Verleih von Filmen, Video- und Tonaufzeichnungen, Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Bemalen von Gesichtern; Dienstleistungen von Diskjockeys; Film- und Videofilmproduktion; Herausgabe von Online-Veröffentlichungen; Multimediaveröffentlichung von Druckerzeugnissen; Multimediaveröffentlichung von Zeitschriften, Journalen und Zeitungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ECHO BADENFAHRT ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13229/2025 gehört zum Markengesuch von Badenfahrtkomitee. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13229/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Mai 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13229/2025 / ECHO BADENFAHRT ((fig.)) gehört dem Inhaber Badenfahrtkomitee c/o Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft, Generalagentur Dominik Sinniger, Bahnhofstrasse 42, 5400 Baden CH. Badenfahrtkomitee wird vertreten durch chkp. ag Rechtsanwälte Notariat Schwertstrasse 1, 5400 Baden CH.


Marke ECHO BADENFAHRT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ECHO BADENFAHRT ((fig.)), eingetragen durch Badenfahrtkomitee, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.