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Wortmarke Klarheitsmedizin von Aquariva AG - Markeneintrag ... 13170/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 04.09.2025



Details zur Marke Klarheitsmedizin

Gesuch Nr.

Wortmarke

Klarheitsmedizin

Hinterlegungs­datum

04.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 42, 44

Inhaber

Aquariva AG
Grabenstrasse 15a
6340 Baar ZG CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzlicher Basis; Vitamin- und Mineralstoffpräparate als Nahrungsergänzungsmittel.

Klasse 42

Bereitstellung von digitalen Plattformen (Software as a Service, SaaS); Zurverfügungstellung von Internetplattformen zur Informations- und Datenverwaltung im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden; Entwicklung, Programmierung und Wartung von Software im Bereich gesundheitsbezogener Informationssysteme.

Klasse 44

Gesundheitsberatung im Bereich.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Klarheitsmedizin

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13170/2025 gehört zum Markengesuch von Aquariva AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13170/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13170/2025 / Wortmarke Klarheitsmedizin von Aquariva AG - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Aquariva AG Grabenstrasse 15a, 6340 Baar ZG CH. Der Inhaber Aquariva AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Klarheitsmedizin mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Klarheitsmedizin, eingetragen durch Aquariva AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.