Home  »  Meldung vom 08.09.2026  »  Marke amstat von Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Wortmarke amstat von Schweizerische Eidgenossenschaft, ... 13080/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 03.08.2026



Details zur Marke amstat

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Wortmarke

amstat

Hinterlegungs­datum

03.08.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 36, 38, 41, 42, 45

Inhaber

Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
3003 Bern CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag amstat

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13080/2026 gehört zum Markengesuch von Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13080/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. März 1996 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13080/2026 / Wortmarke amstat von Schweizerische Eidgenossenschaft, ... gehört dem Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Holzikofenweg 36, 3003 Bern CH. Der Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke amstat mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke amstat, eingetragen durch Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.