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Bildmarke lavoro.swiss ((fig.)) von Schweizerische ... 13075/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 03.08.2026

Bildmarke 13075/2026

Details zur Marke lavoro.swiss ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

lavoro.swiss ((fig.))

Hinterlegungs­datum

03.08.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 36, 38, 41, 42, 45

Inhaber

Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
3003 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag lavoro.swiss ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13075/2026 gehört zum Markengesuch von Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13075/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Februar 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13075/2026 / Bildmarke lavoro.swiss ((fig.)) von Schweizerische ... gehört dem Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Holzikofenweg 36, 3003 Bern CH. Der Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke lavoro.swiss ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke lavoro.swiss ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.