Home  »  Meldung vom 08.09.2026  »  Marke arbeit.swiss von Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Wortmarke arbeit.swiss von Schweizerische ... 13068/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 03.08.2026



Details zur Marke arbeit.swiss

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Wortmarke

arbeit.swiss

Hinterlegungs­datum

03.08.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 36, 38, 41, 42, 45

Inhaber

Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
3003 Bern CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag arbeit.swiss

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 13068/2026 gehört zum Markengesuch von Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 13068/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. März 1996 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 13068/2026 / Wortmarke arbeit.swiss von Schweizerische ... gehört dem Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Holzikofenweg 36, 3003 Bern CH. Der Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke arbeit.swiss mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke arbeit.swiss, eingetragen durch Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.